Hinweise zur Onlinerezeptbestellung:

Vor Ausstellung müssen Sie einmalig im Quartal Ihre Versichertenkarte in der Praxis einlesen lassen. Bitte beachten Sie, dass ohne gültigen Versicherungsnachweis keine Rezepte ausgestellt werden können.

„Rote Rezepte“ (Kassenrezepte) können Sie am Folgetag ab 14:00 Uhr in jeder deutschen Apotheke durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte einlösen

Sofern Sie einen Rezeptausdruck für eine Onlineapotheke benötigen können Sie diesen ebenfalls am Folgetag ab 10:00 Uhr in unserer Praxis abholen.

Grüne Rezepte (Selbstzahler) sowie Privatrezepte können aktuell nur als Ausdruck in der Praxis abgeholt werden.

Neupatienten müssen vor Rezeptausstellung einen Termin beim Arzt buchen.

Bitte beachten Sie, dass als Kassenrezepte nur Dauermedikamente verordnet werden können.
(Keine Husten- und Fiebersäfte, Nasenspray etc.)

Rezept Online

Datenschutz

2 + 4 =

Hinweise bzgl. Überweisungen:

Für die Ausstellung der Überweisung benötigen wir einmalig Ihre Versichertenkarte.

Diese kann auch am Abholtag in der Praxis eingelesen werden.

Überweisungen sind am Folgetag ab 14:00 Uhr in der Praxis abholbereit.

Überweisung Online

Datenschutz

2 + 3 =